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Wer Eigentümer einer Immobilie ist und diese vermieten möchte, sollte über eine Vermieterrechtschutz Versicherung nachdenken. Meistens kann man diesen Vertrag auch als Einzelbaustein ohne einen Familienrechtsschutz abschließen. Ob es tatsächlich nötig ist einen Vermieterrechtschutz abzuschließen, entscheidet der Versicherungsnehmer individuell. Diese sichert im Allgemeinen die Kosten eines Rechtsstreites ab. Sowohl die Anwaltskosten, als auch Gerichtsgebühren werden von der Versicherung übernommen. Außerdem sind alle anfallenden Nebenkosten wie Gutachter- und Sachverständigengebühren in dem Leistungskatalog einer Vermieterrechtschutz Versicherung enthalten. Leider ergeben sich oft Streitigkeiten von Mieter und Vermieter. Diese lassen sich nicht immer gütlich zu einer Einigung bringen, so dass es nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Ob der Mieter Klage bei Gericht erhebt, oder der Vermieter den Anwalt einschaltet, ist unerheblich. Alle Kosten des Rechtsstreites werden vom Versicherungsinstitut übernommen.
 
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